Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 20 W 213/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17303
OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 20 W 213/12 (https://dejure.org/2013,17303)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.06.2013 - 20 W 213/12 (https://dejure.org/2013,17303)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 20 W 213/12 (https://dejure.org/2013,17303)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,17303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 83 EGBGB, Art 164 EGBGB, § 29 Abs 1 GBO
    Grundbuch: Nachweis der Vertretungsberechtigung des Vorstands einer Markgenossenschaft

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 83; EGBGB Art. 164; GBO § 29 Abs. 1
    Nachweis der Vertretungsberechtigung eines altrechtlichen Verbandes im Grundbuchverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundbuch: Nachweis der Vertretungsberechtigung des Vorstands einer Markgenossenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGBEG Art. 83; BGBEG Art. 164; GBO § 29 Abs. 1
    Grundbuch - Nachweis der Vertretungsberechtigung des Vorstands einer Markgenossenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 248
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 30.10.2009 - 34 Wx 56/09

    Grundbuchverfahren: Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen Waldkorporation und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 20 W 213/12
    23 Damit wurde klargestellt, dass es auf die Frage der rechtlichen Einordnung derartiger altrechtlicher Organisationen als juristische Person im Sinne der später durch das BGB eingeführten Organisationsformen, die von jeher mit erheblichen Unsicherheiten und Schwierigkeiten verbunden war, letztlich nicht entscheidend ankommt, sondern deren Fortbestand gesichert werden sollte (vgl. BayObLGZ 1971, 125/139; OLG München, Beschluss vom 30. Oktober 2009 -34 Wx 56/09- dok bei Juris; Staudinger/Mayer, BGB, Bearb. 2013, Art. 164 EGBGB Rn. 2 und 22).

    In jüngerer Zeit wird im Hinblick auf die hiermit verbundenen Schwierigkeiten und den besonderen Aufwand der Beweisführung unter Hinweis darauf, dass auch in anderem Zusammenhang ausnahmsweise im Anwendungsbereich des § 29 Abs. 1 GBO Beweiserleichterungen in Erwägung gezogen werden, die Auffassung vertreten, dass in entsprechender Anwendung des § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG und der Rechtsprechung zu § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB die Vorlage des Protokolls der Mitgliederversammlung mit den Wahlentscheidungen ausreichen kann, bei dem die Unterschriften der für die Niederschrift verantwortlichen Personen öffentlich beglaubigt sind, (so OLG München Beschluss vom 30. Oktober 2009 -34 Wx 56/09- dok. bei Juris; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 2904 b und 3650 m.w.N.; Staudinger/Mayer, Bearb. 2013 Art. 164 Rn. 45).

    Aus diesem Grund hat das OLG München in dem dortigen Einzelfall, in welchem die Satzung keine dem § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG vergleichbare Bestimmung über Form und Inhalt der Protokollierung enthielt, in Einschränkung seiner vorherigen Entscheidung vom 30. Oktober 2009 (a.a.O.) eine öffentliche Beglaubigung der Unterschriften der Protokollanten der Wahlversammlung nicht für ausreichend erachtet, sondern an der notariellen Beurkundung festgehalten.

  • OLG Frankfurt, 19.01.1999 - 25 U 80/98

    Voraussetzungen eines negatorischen Anspruchs gegen die Ausübung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 20 W 213/12
    Im vorliegenden Falle ist die Beschwerdeführerin unter der Bezeichnung einer Markgenossenschaft als Eigentümerin der betroffenen Grundstücke im Grundbuch eingetragen, und zwar bereits seit sehr langer Zeit, weil eine derartige Eintragung schon vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahre 1900 in den Grundbüchern in Bezug auf die hiesige Beschwerdeführerin bestand, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seiner Entscheidung vom 19. Januar 1999 (NJW-RR 2000, 538) ausgeführt hat.

    Unter der Geltung des preußischen Landrechts wurde derartigen altrechtlichen Gemeinschaften die Möglichkeit zur Bildung eines körperschaftlich organisierten Verbandes eingeräumt, der auch selbst Träger des Eigentumes sein konnte (vgl. BayObLGZ 1971, 125/139; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 538).

    Zwar sind in der bereits zitierten Entscheidung des OLG Frankfurt vom 19. Januar 1999 (NJW-RR 2000, 538) Zweifel daran geäußert worden, ob die Beschwerdeführerin als Markgenossenschaft in der vor Inkrafttreten des BGB in früheren Zeiten vorgeschriebenen Form gegründet worden sei und ob gegebenenfalls für die Markgenossenschaft an den betroffenen Grundstücken Eigentum oder nur einzelne Nutzungsrechte bestanden hätten.

  • OLG München, 25.08.2010 - 34 Wx 40/10

    Grundbuchverfahren: Nachweis der gesetzlichen Vertretung einer körperschaftlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 20 W 213/12
    Zu Recht hat das OLG München (NZM 2011, 158) darauf hingewiesen, dass die Zulassung von Beweiserleichterungen im Anwendungsfall des § 29 Abs. 1 GBO im Spannungsverhältnis der staatlichen Sicherungspflicht gegenüber Eintragungen steht, die am öffentlichen Glauben teilnehmen und deshalb jeweils der Abwägung bedarf (Hügel/Otto, GBO, § 29 Rn. 1).

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die zur Protokollierung der Versammlung und der dortigen Beschlüsse berufenen Personen insoweit mit ihren Unterschriften eine Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen (vgl. hierzu OLG München NZM 2011, 158) und es den einzelnen Mitgliedern unbenommen ist, Wahlergebnisse und sonstige Beschlüsse des Verbandes einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen.

  • BayObLG, 17.01.1991 - BReg. 2 Z 98/90

    Vertretungsberechtigung der allgäuer Alpgenossenschaften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 20 W 213/12
    Für den Nachweis der Vertretungsbefugnis des Vorstandes der Markgenossenschaft als altrechtlichem körperschaftlich organisiertem Verband gegenüber dem Grundbuchamt gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften und damit insbesondere § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO (vgl. BayObLGZ 1991, 24).

    Damit kommt als Nachweismöglichkeit jedenfalls die öffentliche Beurkundung der Mitgliederversammlung, in welcher der nach der Satzung zur Vertretung berufene Vorstand gewählt wird, durch einen Notar als Tatsachenbeurkundung nach §§ 36 ff BeurkG, 20 Abs. 1 BNotO in Betracht, wie sie nach § 130 AktG auch für die Aktiengesellschaft vorgesehen ist (so BayObLGZ 1991, 24/34; Zeiser-BeckOK GBO Sonderbereich Alte Rechte, Stand 1.2.2013, Rn. 208; Bauer/von Oefele, Grundbuchrecht, 3. Aufl., AT VII 391).

  • KG, 22.05.2012 - 1 W 163/11

    Grundbuchverfahren: Erforderliche Nachweise durch einen dänischen Verein im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 20 W 213/12
    So hat das Kammergericht in einer neueren Entscheidung (FGPrax 2012, 236 m.w.N.) im Grundbuchverfahren für einen dänischen Verein bei der Eigentümereintragung zum Nachweis der Vertretungsberechtigung die Vorlage einer privatschriftlichen Satzung sowie eines Protokolls über die im Rahmen einer Mitgliederversammlung erfolgte Wahl des vertretungsberechtigten Vorstandes ausreichen lassen, da es in Dänemark ein Vereinsregister nicht gibt und damit eine Beweisnot besteht, die ausnahmsweise eine Lockerung der Beweisanforderungen des § 29 Abs. 1 GBO rechtfertige.
  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 20 W 213/12
    Gleichwohl ist die von der Beschwerdeführerin eingelegte Beschwerde zulässig, da das Beschwerderecht nicht nur demjenigen zusteht, der den zurückgewiesenen Eintragungsantrag gestellt hat, sondern jeder Antragsberechtigte, in Bezug auf die hier beantragte Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit also auch der eingetragene Grundstückseigentümer (vgl. BGH NJW 2005, 1430; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 13 Rn. 42 und § 71 Rn. 63 jeweils m. w. N.).
  • BFH, 27.10.1983 - IV R 217/81

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsabwicklung - Veräußerung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 20 W 213/12
    Bei einer aus den Institutionen des alten deutschen Rechtes hervorgegangenen Markgenossenschaft, die wie die Beschwerdeführerin als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist und die Berechtigung seit alters her im Rahmen einer körperschaftlichen Struktur ausübt, ist von einer selbständigen Rechtspersönlichkeit auszugehen (vgl. BFHE 56, 396 und 139, 530).
  • LG Kassel, 05.08.2009 - 3 T 342/09

    Grundbuchberichtigung: Rechts- und Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 20 W 213/12
    Wegen der seit langer Zeit bestehenden Eintragung der hier betroffenen Markgenossenschaft als Eigentümerin im Grundbuch ist zudem von der Richtigkeitsvermutung des § 892 BGB auszugehen, die auch für das Grundbuchverfahren gilt und bisher in einer Vielzahl von Verfahren nicht ausgeräumt werden konnte (so in Bezug auf die Beschwerde-führerin bereits LG Kassel NJW-RR 1992, 1368 und Beschluss vom 31. Oktober 1988 -2 T 480/88- bestätigt durch Senatsbeschluss vom 5. Dezember 1988 -20 W 425/88- sowie LG Kassel Beschluss vom 29. September 2011 - 3 T 342/09- ).
  • BFH, 04.04.1952 - III 111/50 U

    Übergang des Gemeineigentums auf eine Körperschaft - Voraussetzungen des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 20 W 213/12
    Bei einer aus den Institutionen des alten deutschen Rechtes hervorgegangenen Markgenossenschaft, die wie die Beschwerdeführerin als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist und die Berechtigung seit alters her im Rahmen einer körperschaftlichen Struktur ausübt, ist von einer selbständigen Rechtspersönlichkeit auszugehen (vgl. BFHE 56, 396 und 139, 530).
  • LG Kassel, 07.08.1992 - 3 T 106/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 20 W 213/12
    Wegen der seit langer Zeit bestehenden Eintragung der hier betroffenen Markgenossenschaft als Eigentümerin im Grundbuch ist zudem von der Richtigkeitsvermutung des § 892 BGB auszugehen, die auch für das Grundbuchverfahren gilt und bisher in einer Vielzahl von Verfahren nicht ausgeräumt werden konnte (so in Bezug auf die Beschwerde-führerin bereits LG Kassel NJW-RR 1992, 1368 und Beschluss vom 31. Oktober 1988 -2 T 480/88- bestätigt durch Senatsbeschluss vom 5. Dezember 1988 -20 W 425/88- sowie LG Kassel Beschluss vom 29. September 2011 - 3 T 342/09- ).
  • VG Kassel, 12.11.2019 - 3 K 54/16

    Neuzuteilung von Nutzungsrechten

    Der altrechtliche Verband Markgenossenschaft Felsberg wird seit unvordenklichen Zeiten von der Beklagten mit dem Bürgermeister als Obermärker vertreten (BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - V ZB 38/12 -, juris; ihm folgend: OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2013 - 20 W 213/12 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht